Modernisierung

Jede Maßnahme, die zur Verbesserung einer Wohnung oder eines Eigenheims beiträgt, wird in der Immobilienbranche als Modernisierung bezeichnet. Gerne berät die Umschulden-Leicht GmbH dabei, ob an gemieteten oder gekauften Objekten zur Wertsteigerung Modernisierungsmaßnahmen notwendig sind. Mieter müssen zu jeder Zeit damit rechnen, dass aufgrund von einer geplanten Modernisierung der Wohnung, der Vermieter die Kosten dafür langfristig auf die Miete umlegt. Dies wird in der Regel innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens dem Mieter mitgeteilt, sich dagegen wehren kann sich der Mieter nicht – außer kündigen – , da es nicht sein Wohneigentum ist. Der Vermieter bzw. Eigentümer einer Immobilie kann ungefragt jederzeit eine Modernisierung des gesamten Wohnraumes vornehmen oder einzelne Zimmer und Außenfassaden modernisieren.

Wer denkt, dass einzelne Reparaturen gleichzusetzen sind mit einer Modernisierung, der irrt. Den Unterschied zwischen der Modernisierung einer Wohnung und ausgeführten Reparaturarbeiten erklärt gerne das Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH. Eine Modernisierung einer Mietwohnung geht zu finanziellen Lasten des Eigentümers während bei auszuführenden Reparaturen und Ausbesserungen die Kaution des Mieters zum Einsatz kommt. Eine Modernisierung ist die Aufwertung eines Wohnobjekts und Anpassung an zeitgemäße Ansprüche der Mieter sowohl optisch wie auch ökonomisch wie Niedrigenergie-Heizungen und Solaranlagen auf Dächern. Auch werden bei einer umfassenden Modernisierung durch den Eigentümer oft Fenster und Balkonanlagen erneuert. Dies wirkt sich finanziell erst beim Umlegen auf die Miete negativ auf den Mieter aus.

Stimmt ein Mieter einer Modernisierung nicht zu und verweigert die Anerkennung der damit verbundenen Mieterhöhung, so steht es ihm frei, die Wohnung außerordentlich zu kündigen. Einen Wohnanspruch in einer komplett modernisierten Wohnung hat der Mieter nicht. Die Reuschling & Weis Finanzierungsvermittlung empfiehlt vor Unterzeichnung eines Mietvertrages, das Kleingedruckte genau zu lesen und dem Punkt Modernisierung und damit für den Mieter eventuell anfallende Kosten zu beachten. Größere Reparaturen, die mit dem Abwohnen einhergehen und nicht auf fahrlässiges Wohnverhalten des Mieters zurückgehen, sind ebenfalls vom Vermieter zu tragen und gleichzusetzen mit einer Modernisierung, die nicht unmittelbar zu Lasten des Mieters gehen darf. Der Mieter sollte sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass wenn es zu einer signifikanten Wohnverbesserung durch Maßnahmen wie Schallschutzvorkehrungen kommt, die Mieterhöhungen entsprechend hoch ausfallen.

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