Flurkarte

Eine Flurkarte wird auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet und dient der maßstäblichen Darstellung aller zur Liegenschaft zählenden Grundstücke und Flurstücke. Bei einer entsprechenden Finanzierung oder einem Darlehen über die Reuschling und Weis Finanzierungsberatung dient eine solche Flurkarte der besseren Übersichtlichkeit: Auch kann durch die Reuschling und Weis Finanzierungsberatung mit Hilfe einer derartigen Flurkarte eine bessere Wertermittlung vorgenommen werden. Bei einer Finanzierung dienen Grundstücke und Flurstücke grundsätzlich auch als Sicherheit für die Reuschling und Weis Finanzberatung.

Eine Flurkarte dient als Nachweis der genauen Lage sowie der Abgrenzung  und als amtlicher Nachweis des Grundbuches mit all seinen Grundstücken. Somit stellt die Flurkarte auch die Grundlage der Eigentumssicherung an Grund und Boden dar. In Deutschland mussten die klassischen Flurkarten mittlerweile den automatisierten Liegenschaftskarten weichen und kommen als reine Flurkarte nicht mehr zum Einsatz.

Flurkarten waren grundsätzlich in zwei Formen erhältlich. Zum einen gab sie als sogenannten Blattschnitt einer Rahmenkarte, daneben war sie auch als Inselkarte für eine bestimmte Flur erhältlich. Entweder auf einem freien Teil des Blattes oder aber auf einem gesonderten Blatt konnten auch Sonderkennzeichnungen und Vergrößerungen zu finden sein. Hiervon waren in der Regel Situationen oder Verhältnisse dargestellt, welche aufgrund von verschiedenen Widersprüchen oder einer nicht möglichen maßstabsgerechten Darstellung nicht in die Flurkarte hatte integriert werden können.

In eine Flurkarte waren neben einzelnen Flurstücken nebst deren Nummern und Grenzen auch sogenannte Gemarkungsgrenzen wie auch Gemeindegrenzen eingezeichnet. Daneben fanden sich in den Flurkarten auch die verschiedenen Nutzungsarten des Bodens wieder. Auch Gebäude mit deren Nummern und Grenzen sind auf den Flurkarten ersichtlich gewesen. Unverzichtbar auf einer Flurkarte waren der Blattrahmen mit der jeweiligen Flurnummer. Weiterhin waren die genaue Bezeichnung der jeweiligen Gemarkung sowie der Maßstab und die Herkunft verzeichnet.

Verschieden gehandhabt hingegen wurden Eintragungen wie Hecken, Zäune und Mauern oder auch die jeweiligen Grenz – und Vermessungspunkte samt ihrer jeweiligen Nummern.  Daneben werden auch gewisse topographische Angaben sowie Böschungen auf verschiedene Art verzeichnet.

Von Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts bis heute arbeiten die zuständigen Behörden an einer Digitalisierung der klassischen Flurkarten, wodurch sich auch deren jeweilige Fortführung erheblich erleichtern lässt. Diese digitalisierten Karten decken nicht nur den Bereich eines gesamten Bundeslandes ab, vielmehr sind sie auch objektorientiert und maßstabsfrei.

Benötigte Finanzierungssumme:

Jetzt Anfragen! oder 0800 666 8 444