Sanierungseintrag im Grundbuch

Das Grundbuch ist eines der wichtigsten Akten, wenn es um Immobilien geht. Als Eigentümer und auch als potenzieller Käufer sind hier alle wichtigen Informationen, rund um das gesuchte Gebäude oder Grundstück zu finden. Auch wenn es um Sanierungen geht, gibt es entsprechende Einträge im Grundbuch zu finden. Hier ist aber nicht unbedingt von Sanierungsarbeiten die Rede, die am Privatgrundstück vorgenommen wurden oder werden. Die Eintragung bezieht sich eher auf eine Sanierungsvormerkung.

Die Sanierungsvormerkung

Eine Sanierungsvormerkung gibt es dann im Grundbuch, wenn sich das entsprechende Grundstück in einem Sanierungsgebiet befindet. Die Eintragung erfolgt nach deutschem Baurecht und ist nur ein Hinweis darauf, dass hier ein Sanierungsgebiet besteht. Das Grundstück befindet sich auf Gelände, auf dem Sanierungsarbeiten vorgenommen werden oder geplant sind. Der Hauseigentümer hat damit gewisse Einschränkungen, welche aber sehr gering sind. Da das Sanierungsgebiet der Stadt oder eben der entsprechenden Gemeinde gehört, haben diese immer ein gewisses Mitspracherecht. Das Grundstück kann also demnach nur nach den Richtlinien der Stadt bebaut und saniert werden. Das Gebiet sollte nach der Sanierung ein entsprechendes Gesamtbild ergeben. Der Eigentümer verpflichtet sich also dazu, entsprechenden Baumaßnahmen stattzugeben und sie selbst vornehmen zu lassen. Dem Besitzer entstehen dadurch aber keineswegs zwangsläufig Nachteile. Denn ein schön saniertes Grundstück verkauft sich besser und sieht auch besser aus. Die Kosten dafür trägt in der Regel auch nicht alleine der Eigentümer des Grundstückes. Ein Teil davon übernimmt oftmals die Stadt, also der Eigentümer des gesamten Sanierungsgebietes.

Sanierungseintragungen entfernen lassen

Eine Sanierungseintragung kann nicht einfach entfernt werden. Kaufen Sie zum Beispiel ein Haus, welches eine Sanierungsvormerkung im Grundbuch aufweist, können Sie keineswegs einfach zum Grundbuchamt gehen und um Löschung der Eintragung bitten. Es bedarf dazu schon etwas mehr. Denn nur weil der Eigentümer gewechselt hat, ist das Grundstück ja dennoch weiterhin auf einem Sanierungsgebiet befindlich. Die Eintragung kann nur dann im Grundbuch entfernt werden, wenn alle Sanierungen, im kompletten Gebiet abgeschlossen sind. Ist es dann kein Sanierungsgebiet mehr, kann der Sanierungseintrag gelöscht werden. Aber Achtung! Die Löschung erfolgt nicht automatisch. Wenn das Grundstück nicht mehr mit dem Sanierungseintrag belastet sein soll, muss der Eigentümer die Löschung beantragen. Dies geht nur, wenn es kein Sanierungsgebiet mehr ist. Der Eigentümer muss dann einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. Dieser wird entsprechend geprüft und dann stattgegeben.

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