Wohnrecht

Was bedeutet Wohnrecht?

Für den Begriff Wohnrecht, gibt es noch weitere gebräuchliche Worte. Diese sind Wohnungsrecht und Wohnungsgebrauchsrecht. Wohnungsgebrauchsrecht ist jedoch eher in Österreich gebräuchlich. Wohnrecht ist ein Wort, dass jeder schon mal gehört hat. Jedoch wissen nicht alle, was es überhaupt bedeutet. Es lässt sich aber leicht aufschlüsseln, denn es besteht aus den Wörtern wohnen und Recht. Somit ist klar, wer das Wohnrecht hat, hat das Recht darauf, in einer bestimmten Wohnung oder einem Haus zu wohnen. Wer Wohnrecht hat, hat also eine sichere Unterkunft.

Wie man zu Wohnrecht kommt

Wohnrecht zu haben klingt sehr gut. Es ist ein Dach über den Kopf gesichert. Wer möchte das nicht? Doch wie kann man zu Wohnrecht kommen? Es gibt verschiedene Wege das Recht auf eine Unterkunft zu erhalten. Unter Eheleuten zum Beispiel kann das Eigentumshaus auf nur einen Partner überschrieben werden. Dem anderen Partner wird dann aber ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann ein guter Schutz sein, um das Eigentum vor Pfändungen zu schützen. Derjenige, der zum Beispiel eine risikoreiche Selbstständigkeit ausübt, sollte das Haus dem Partner mit festem Einkommen überschreiben und selbst nur Wohnrecht haben. Auch durch frühzeitiges Erbe kann Wohnrecht ins Spiel kommen. Vererbt ein Elternteil sein Haus noch zu Lebzeiten an das Kind, gehört es dem Kind. Doch das Elternteil kann auf ein Wohnrecht bestehen. Bis zum Ableben darf das Elternteil im Haus verbleiben und kann nicht in ein Altersheim oder Pflegeheim abgeschoben werden. Auch ein normaler Mietvertrag stellt eine Art Wohnrecht sicher, jedoch hier nur begrenzt, denn ein Mietvertrag kann gekündigt werden. Das Wohnrecht erlischt damit.

Kostenaufteilung

Wer das Wohnrecht hat, ist nicht der Eigentümer des Grundstückes. Doch wer trägt die Kosten für Modernisierungen und Co? Die Sachlage ist hier ganz einfach. Ein Wohnungsrecht ist ein Nutzungsrecht, aber eben kein Eigentum. Modernisierungen und große Lasten trägt immer noch der Eigentümer. Wenn Sie zum Beispiel Wohnrecht haben, tragen Sie nur die normalen Unterhaltskosten, vergleichbar mit einer normalen Miete inklusive Nebenkosten. Sie als Wohnraumnutzer haben ja einen gewissen Verbrauch. Sprich Strom, Wasser und Ähnliches sind von Ihnen mitzutragen. Dies gilt auch für kleinere Schönheitsreparaturen. Welche Kosten der Wohnrechtler zu tragen hat, wird vertraglich festgehalten.

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