Das Grundbuch und seine Abteilungen
Was ein Grundbuch ist, ist den meisten bekannt. Doch das es auch in verschiedene Abteilungen unterteilt ist, wissen noch nicht alle. Das Grundbuch muss immer übersichtlich gehalten werden. Daher macht es schon Sinn, es in mehreren Abteilungen zu gliedern. Es gibt das Grundbuch Abteilung I, II und III. Jede Abteilung hat seine ganz eigene Thematik. Insgesamt ist hier die Rede von Themen wie Eigentümer, Lasten und Hypotheken, um es grob zu fassen.
Das Grundbuch Abteilung I
Die Abteilung I im Grundbuch befasst sich mit der Thematik Eigentumsverhältnisse. Dies bedeutet, dass hier die Eigentümer samt ihrem Eigentum verzeichnet sind. Jeder Hauseigentümer bekommt einen Eintrag in das Grundbuch. Hier wird festgehalten, wie viele Eigentümer der jeweilige Mensch besitzt. Auch die Grundlage der Eintragung wird vermerkt. Als Grundlage für die Eintragung können mehrere Dinge infrage kommen. Zum bespiel Erbfolge, Zuschlagbeschluss durch Ersteigerung oder Auflassung. Wenn es dabei um die Auflassung geht, ist hier die Rede von der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer. Dies stellt in sofern Sinn dar, das hinterher immer wieder nachvollzogen werden kann, wie es zu dem Eigentümerwechsel kam.
Das Grundbuch Abteilung II
Abteilung II des Grundbuchs ist etwas umfangreicher gestaltet. Hier geht es um die Lasten, sowie auch um die Beschränkungen des jeweiligen Grundstückes. Unter Lasten ist dabei Folgendes zu verstehen: Reallasten, Vorkaufsrechte, Erbbaurecht oder Nießbrauch. Dies sind die Gruppen, in welche das Grundbuch Abteilung II unterteilt ist. Hier werden sozusagen die Kosten aufgemerkt. Die Reallast bedeutet nämlich die laufenden Kosten. Erbbaurecht hingegen behandelt die Zeit, denn unter anderem wird in diesem Abteil des Grundbuches festgehalten, wie lange das Erbbaurecht gilt. Auch Ansprüche wie das Vorkaufsrecht werde hier mit eingetragen.
Das Grundbuch Abteilung III
Hier kommen wir zu der Abteilung, in der sich alles um die Lasten und Hypotheken dreht. Nicht alle Grundstücke sind schuldenfrei und unbelastet. Wer sich zum Kauf eines Grundstückes entscheidet, hat immer mit hohen Kosten zu rechnen. So kann es schnell gehen, das ein Haus belastete werden muss. Eine Hypothek wird dann in das Grundbuch mit eingetragen. Es wird immer die Höhe der Grundschuld festgehalten, sowie auch, bei welchem Geldgeber diese Schuld besteht. Wird das Haus zum Beispiel als Absicherung für einen Kredit bei der Bank angegeben, so wird im Grundbuch notiert, um welche Bank es sich handelt.