Baugenehmigung

Baugenehmigungen werden für Wohngebäude, Nebengebäude und sonstige bauliche Anlagen benötigt. Eine vereinfachte Baugenehmigung reicht für die genannten Immobilienmodelle aus. Bei Sonderbauten wird auch eine gesonderte Baugenehmigung benötigt. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung hilft gerne durch das bürokratische Gewirr. Die Baugenehmigung erhält der Bauherr bei der zuständigen Baurechtsbehörde. Hier wird nach den entsprechenden Paragraphen geprüft, ob die Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens rechtens ist. Dabei gibt es eine Unzahl von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Das Expertenteam der Umschulden-Leicht GmbH steht bei Fragen rund um die §§ 29 bis 38 BauGB zur Verfügung.

Bei der Baugenehmigung handelt es um einen von der zuständigen Baubehörde genehmigten schriftlichen Bescheid. Darin wird genau dokumentiert, dass seitens des öffentlichen Rechts dem geplanten Bauvorhaben keine Auflagen und Hindernisse entstehen. Wer in naher Zukunft wünscht, eine Baugenehmigung zu erhalten, kann vorab in einer Musterbauordnung alle relevanten Punkte nachlesen. Im § 72 Musterbauordnung – MBO – sind die für den Erhalt einer Baugenehmigung wichtigen Kriterien erörtert und verständlich erklärt. Über die genaue Vorgehensweise und den genauen Ablauf der bürokratischen Schritte kann auch die Umschulden-Leicht GmbH unverbindlich informieren. Eine Baugenehmigung kann auch Auflagen beinhalten, die zeitlich befristet sind und in der Regel gebührenpflichtig.

Wer in seiner Baugenehmigung mit Auflagen zu rechnen hat, sollte ein genaues Augenmerk auf die durch die Landesbauordnung gesetzten zeitlichen Fristen legen. Der Zeitraum wird auf ein Minimum von zwei Jahren oder Maximum von bis zu vier Jahren festgelegt. Wer sich über die Auflagen hinwegsetzt und sie ignoriert, hat mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zu einem Baustopp zu rechnen. Um hier keine Anfängerfehler zu begehen, lohnt es sich, vorab das Gespräch mit dem Finanzierungsteam der Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung zu suchen, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit mit eventuellen Auflagen des geplanten Immobilienbaus nicht zu gefährden. Auch wer sich nur für ein vereinfachtes Verfahren beim Bemühen um eine Baugenehmigung interessiert, in der keine intensive Prüfung im vollen Umfang des Bauvorhabens geplant ist, muss sich trotzdem akribisch an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften halten, um sich kostspielige Schwierigkeiten mit einem eventuellen juristischen Nachspiel zu ersparen.

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