Als Zwangsverwaltung wird ein Vollstreckungsverfahren bezeichnet, welches der Sicherung von Ansprüchen eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner dienen soll. In den meisten Fällen kommt es im Zuge einer Insolvenz oder eines Zwangsversteigerungsverfahrens zu einer derartigen Zwangsverwaltung. Für eine Zwangsverwaltung wird immer ein Verwalter eingesetzt, welcher treuhänderisch tätig wird und wie auch die gesamte Zwangsverwaltung der Zivilprozessordnung unterliegt. Hier finden sich die detaillierten Regelungen im sogenannten Gesetz über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Immer wieder kommt es auch vor, dass sich Betroffene einer Zwangsverwaltung hilfesuchend an die Umschulden-Leicht GmbH wendet, wo man ihm in jedem Fall gerne versuchen wird, aus dieser prekären Situation heraus zu helfen.
Als Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen sind sowohl die Zwangsverwaltung als auch die Zwangsversteigerung die einzigen vollziehbaren Maßnahmen, die auch noch während einer laufenden Insolvenz durchgeführt werden können. Im Zuge einer Zwangsverwaltung soll nun der jeweilige Zwangsverwalter dafür Sorge tragen, dass sich das in die Vollstreckungsmasse fleißende Vermögen nicht schmälert und somit die Ansprüche des Gläubigers sichern. Vor allem bei Insolvenzen ist der Insolvenzverwalter, der auch eine Zwangsverwaltung durchführt, treuhänderisch für den oder die jeweiligen Gläubiger tätig und hat dafür Sorge zu tragen, dass deren Ansprüche oder zumindest Teile davon, aus der jeweiligen Vermögensmasse bedient werden können. Im Zuge der Zwangsverwaltung wird also der Schuldner vom jeweiligen Verwalter genauestens unter die Lupe genommen und hat alle wirtschaftlichen Faktoren offen darzulegen.
Versucht ein Schuldner im Zuge einer Zwangsverwaltung Teile seines Vermögens zu sichern und aus der jeweiligen vollstreckbaren Masse heraus zu ziehen, so begeht er eine Straftat, die schwere Folgen nach sich ziehen kann. Hier ist es in jedem Fall ratsamer, sich an die Reuschling & Weis GmbH zu wenden um sich hier Hilfe zu suchen. Grundsätzlich gehen der Anordnung einer Zwangsverwaltung zahlreiche Mahnverfahren voraus, sodass der Schuldner im Grunde genommen in den meisten Fällen durchaus weiß, was hier auf ihn zukommt. Dennoch werden viele erst dann wach, wenn es fast schon zu spät ist. Obgleich eine Zwangsverwaltung immer eine ernst zu nehmende Sache ist, kann doch auch aus dieser Situation noch ein Ausweg gefunden werden.