Beurkundung

Eine Beurkundung ist eine vom Notar erstellte Urkunde, die die Rechtmäßigkeit, Handlungen und getätigten Aussagen bei Immobilien- und Grundstücksverträgen feststellt und beglaubigt. Ohne eine notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkauf oder –verkauf nicht rechtmäßig vollzogen und somit ungültig im Sinne des Gesetzgebers. Die Reuschling & Weis Finanzierungsvermittlung hilft gerne bei den vorgeschriebenen Abläufen, die eine Beurkundung durch einen Notar erfordern. Grundsätzlich geht ein Notar bei der Beurkundung nach einem bestimmten Schema vor. Als Erstes werden die Personalien der anwesenden Personen anhand eines gültigen Ausweises auf die wahrheitsgemäße Identität und Geschäftsfähigkeit hin überprüft. Da viele Erstkäufer nicht mit den Gepflogenheiten und Abläufen bei einer notariellen Beurkundung vertraut sind, wird von dem zuständigen Notar auch auf die Rechte und Pflichten der anwesenden Personen hingewiesen, um Missverständnisse auszuschließen.

Der Inhalt der Urkunde wird nach Abschluss des Geschäftes laut vorgelesen, um allen Beteiligten die Möglichkeit für Ergänzungen oder Widersprüche zu geben. Erst dann kommt es zur schriftlichen Beurkundung durch den Notar und den Käufern oder Verkäufern der Immobilie oder des Grundstückes. Die Umschulden-Leicht GmbH ist Experte im Bereich Finanzvermittlung und weiß um die gesetzlich vorgeschriebenen Gepflogenheiten bei Grundstückskaufverträgen und die vorgeschriebenen Dokumente wie eine beglaubigte Beurkundung durch einen bestellten Notar, um die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages juristisch einwandfrei zu gestalten. Die durch die notarielle Beurkundung durch einen Notar entstandenen Kosten variieren je nach zeitlichem und inhaltlichen Aufwand für den Notar.

Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung empfiehlt vor Unterschrift der Beurkundung erst zu unterzeichnen, wenn Inhalt und Aussage der Beurkundung wirklich klar sind. Auch der zuständige Notar hat eine große Verantwortung, denn er kann für fehlerhaften Inhalt in der Urkunde haftbar gemacht werden. Jeder Notar ist sich seiner juristischen Verantwortung bewusst, weshalb der Termin beim Notar zur Beurkundung eines Kaufgeschäftes ein zeitintensiver Termin werden kann. Die Kosten sind vom Gesetzgeber festgesetzt und können nicht individuell vom Notar festgelegt werden. Ein rechtlich vorgegebener Kostensatz ist für jeden Notar bei einer Beurkundung eines Rechtsgeschäftes bindend. Auch kommen für die Parteien Beurkundungsgebühren mit hinzu. Deren Höhe hängt wesentlich davon ab, wie oft und wie lange es im Vorfeld Beratungen der relevanten Parteien mit dem Notar gab.

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