Grundbuch – Lasten und Beschränkungen

Grundbuch – Lasten und Beschränkungen

Das Grundbuch ist in mehrere Abteilungen unterteilt. Viele verschiedene Themen werden im Grundbuch aufgegriffen. Unter anderem auch die Lasten und Beschränkungen. Diese sind im Grundbuch Abteilung 2 zu finden. Hier geht es um Lasten jeglicher Art und um Beschränkungen, was das Eigentum angeht.

Die Lasten im Grundbuch

Unter Lasten ist nicht wirklich etwas mit Gewicht zu verstehen oder gar mit einer Schuldlast. Hier geht es eher um Dinge wie das Erbbaurecht, dem Nießbrauch oder auch der Reallast. Bei den lasten gibt es insgesamt sieben Abschnitte, die wie folgt lauten:

Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist gleichzustellen mit der persönlichen Dienstbarkeit. Hier geht es um die Nutzung des Grundstückes durch den Eigentümer und eventuelle Beschränkungen durch Belastungen wie Hypotheken.

Dauerwohn- und Nutzungsrecht

Hier muss nicht viel erklärt werden. Dauerwohnrecht bedeutet ein unbeschränktes Wohnrecht. Das Recht in den Räumlichkeiten zu verbleiben ist unbeschränkt. Das Gleiche gilt für das Dauernutzungsrecht. Nutzungsrecht ist eher für Lagerräume anstatt für Wohnräume gedacht. Die Nutzung ist zeitlich nicht beschränkt.

Reallast

Reallast sind die Kosten, die ein eigenes Grundstück dauerhaft mit sich bringt. Hiermit sind nicht nur die eigentlichen Kosten des Grundstückes gemeint, sondern auch monatlich anfallende Kosten oder Extraausgaben. Die Reallast wird immer im Grundbuch eingetragen und ist dienlich im Falle einer drohenden Zwangsversteigerung.

Nießbrauch

Der Nießbrauch greift an beweglichen an beweglichen Sachen. Es erfolgt durch Einigung und Übergabe. Hier ist die rede von der gesamten Nutzung des jeweiligen Grundstückes. Eines der wichtigsten Rechte, im Bezug auf Grundstückseigentum.

Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht räumt einer Person das Recht ein, das Grundstück zuerst zu kaufen. Ist es zum Beispiel über zahlreiche Jahre hinweg vermietet, hat der Mieter bei Verkauf des Grundstückes ein Vorkaufsrecht. Möchte er das Grundstück nicht haben, kann es anderen zum Kauf angeboten werden.

Auflassungsvormerkung

Wer ein Grundstück kauft, bekommt im Grundbuch zunächst eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Diese wird nach vollzogenem Kauf und Begleichung aller Kosten zu einem richtigen Grundbucheintrag.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht erlaubt es einem, ein Haus auf einem fremden Grundstück zu bauen. Das Grundstück wird sozusagen verpachtet. Das Haus ist Eigentum, das Grundstück nicht.

Beschränkungen

Bei den Beschränkungen ist die Rede von Einschränkungen durch verschiedenen Vermerken im Grundbuch. Dies können unter anderem Erbvermerke, aber auch Insolvenzvermerke sein. Auch Sanierungs- und Umbauvermerke zählen dazu. Beschränkungen sind alles, was bei einem Verkauf oder Kauf hinderlich sein könnte.

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