Gebotsanfechtung

Gebotsanfechtung – wenn Sie nicht einverstanden sind

Gebotsanfechtung klingt nach einem Wort mit viel Stärke. Dies ist es auch, denn eine Gebotsanfechtung bringt immer viel Ärger mit sich und kann auch eine gewisse Zeit lang andauern. Sei es bei Onlineauktionen oder auch sogar bei Versteigerungen einer Immobilie. Von besonderer Schwere ist die Gebotsanfechtung, wenn es um Immobilien geht, da es in diesem Bereich schon beinahe unmöglich ist, ein Gebot anzufechten. Somit ist der Begriff Gebotsanfechtung in der Immobilienbranche nicht gern gesehen. Es bedeutet Schwierigkeiten, welche vermieden werden sollten. Läuft eine Versteigerung aber komplett richtig ab, kann es eigentlich auch nicht zur Anfechtung der Gebote kommen.

Wann eine Gebotsanfechtung möglich ist

Eine Gebotsanfechtung ist nur dann möglich, wenn etwas nicht mit rechten Dingen abgelaufen ist. Normalerweise sind Immobilienauktionen immer gut durchdacht und anständig ausgearbeitet. Ein Gebot kann nur mündlich abgegeben werden und auch nur von der Person, die bieten möchte. Bevollmächtigte Vertreter eines Bieters sind ebenfalls zulässig. Ein Gebot eines anderen können Sie also nur dann anfechten, wenn er es nicht mündlich, sondern womöglich schriftlich abgegeben hat. Eine weitere Möglichkeit bietet sich, wenn ein Vertreter des Bieters sein Gebot abgegeben hat und sich dann herausstellt, dass er nicht rechtsmäßig bevollmächtigt war, dies zu tun. Eine Bevollmächtigung muss beglaubigt werden, damit sie ihre volle Wirksamkeit erhält.

So geht es nicht

Manch einer versucht auch im Nachhinein, sein eigenes Gebot anzufechten. Er hat einen Fehler begangen, hat auf eine Immobilie geboten und möchte diese nun nicht mehr. Eine unschöne Angelegenheit, die sich nicht einfach klären lässt. So wird der Gebotsanfechtung in der Regel nämlich nicht stattgegeben, wenn Sie mit Argumenten aufwarten, wie etwa eine falsche Summe angegeben zu haben. Vor dem Bieten müssen Sie sich schon bewusst sein, welche Summe Sie sich auszusprechen wagen. Auch Gründe wie zum Beispiel eine schlechte Verkehrsanbindung oder ein schlechter Zustand der Immobilie sind keine Gründe für die Gebotsanfechtung. Hier stehen die Chancen äußerst schlecht. Ein abgegebenes Gebot stellt sozusagen einen rechtsmäßigen Vertrag mit Rechten und Pflichten dar. Dennoch kann mit einer guten Beratung auch ein Gebot wieder aufgelöst werden. Es ist niemals ganz aussichtslos für den Anfechter des Gebotes.

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