Erbbauzins

Was Erbbauzins bedeutet

Im täglichen Leben kommt einem das Wort Erbbauzins nicht oft zu Ohren. Kein Wunder, es handelt sich hierbei um einen Begriff aus der Immobilienbranche. Hier ist das Wort sehr geläufig. Ein einfaches Wort, das sich schnell erklären lässt. Erbbauzins bedeutet, eine monatlich wiederkehrende Summe, die bezahlt werden muss. Das hängt mit dem Erbbaurecht zusammen. Wer das Erbbaurecht nutzt, muss regelmäßig den Erbbauzins zahlen. In welcher Höhe dieser zu leisten ist, liegt immer am aktuellen Markt und kann im Laufe der Zeit geändert werden.

Weswegen der Erbbauzins fällig wird

Grundlos muss niemand den Erbbauzins zahlen. Es ist auch nichts, das jeden treffen kann. Der Erbbauzins wird nämlich nur dann fällig, wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn Sie zum Beispiel ein Haus bauen möchten, sich aber das benötigte Grundstück nicht leisten können, kann es zu einem Vertrag zwischen Ihnen und einem Grundstücksbesitzer kommen. Sie als Bauherr schließen einen Erbpachtvertrag mit dem Besitzer des Baugrundstückes ab. Somit müssen Sie dieses nicht kaufen, zahlen für die Nutzung aber einen monatlichen Erbbauzins. Die perfekte Lösung, wenn ein Grundstück nicht gekauft werden kann, aber dennoch ein eigenes Haus gewünscht ist.

So wird der Erbbauzins abgesichert

Da es für beide Parteien gerecht ablaufen soll, geht es hier nicht ohne notariell beglaubigten Vertrag. Der Erbbauzins wird vertraglich festgesetzt und in das Erbbaurechtsgrundbuch eingetragen. Somit ist der Erbbauzins als Reallast gesichert. Da sich die Marktpreise immer ändern können, müssen entsprechende Vormerkungen mit eingetragen werden. Die Erbbauzinsanpassung wird regelmäßig mit eingetragen. Pro Jahr beträgt der Erbbauzins circa 3 bis 5 Prozent des Grundstückswertes. Der Erbbaurechtsvertrag beläuft sich in der Regel auf eine Laufzeit von 99 Jahren.

Zwischen wem kann ein Erbbauvertrag zustande kommen?

Ein Erbbauvertrag kommt immer zwischen Grundstücksinhaber und Hausbauer zustande. Inhaber von Baugrundstücken können unter anderem Kirchen, Städte und Gemeinden sein. Auch Privatpersonen können Baugrundstücke zum Erbbauzins anbieten. Dies ist aber eher selten der Fall. Erbbauzinsnehmer sind die Grundstücksbesitzer. Erbbauzinsgeber sind die Bauherren. Bauherren auf Fremdgrundstücken sind in der Regel Menschen, die sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchten, ohne ein Grundstück kaufen zu müssen. Eine ideale Lösung für sozialschwache Familien, die nicht genügend Sicherheiten, für einen großen Kredit haben.

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