Sicherungshypothek

Was Sicherungshypothek bedeutet

Das Wort Sicherungshypothek ist den wenigsten Menschen ein Begriff. Hypothek hingegen kennt beinahe jeder und die Bedeutung ist dabei ebenfalls jedem klar. Ist Hypothek und Sicherungshypothek vielleicht sogar das Gleiche? Nein, nicht so ganz! Die Sicherungshypothek ist eine Unterart der Hypothek. Die normale Hypothek ist verkehrsfähig. Die Sicherungshypothek hingegen nicht. Das bedeutet, dass diese Art der Hypothek nicht übertragen werden kann. Zudem wird bei dieser Hypothekenart auch kein Hypothekenbrief ausgestellt. Es gibt dennoch eine Eintragung im Grundbuch. Jedoch muss die Eintragung deutlich als Sicherungshypothek ausgezeichnet werden.

Wie kommt es zu einer Sicherungshypothek?

Eine Sicherungshypothek kommt natürlich nicht von irgendwo her. Sollten Sie sich verschuldet haben und die Schuld nicht begleichen können, kann der Gläubiger eine Sicherungshypothek auf Ihrem Grundstück setzen. Dies ist für den Gläubiger eine Absicherung, seine Zahlung vom Schuldner zu erhalten. Jedoch kann sich der Hypothekengläubiger bei der Sicherungshypothek nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen. Das die Schuld noch offen ist muss gegebenenfalls nachgewiesen werden. Sollte jemand bei Ihnen verschuldet sein, haben Sie ebenfalls das Recht eine Sicherungshypothek auf das Grundstück des Gläubigers aufzunehmen. Das jeweilige Grundstück bleibt solange hypothekenbelastet, bis die Schuld beglichen ist.

Bedeutet die Sicherungshypothek, dass ich ausziehen muss?

In die Schuldenfalle kann jeder geraten. Manchmal geht das schneller als gedacht. Dort wieder herauszufinden ist oftmals nicht leicht. Besteht dann eine Sicherungshypothek auf das Eigenheim, steigt natürlich Panik auf. Viele denken das nun der Auszug droht und eine Zwangsversteigerung ansteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch wenn eine Sicherungshypothek auf Haus und Grundstück besteht, ist es noch immer Ihr Eigentum. Sie haben weiterhin das volle Recht Ihr Eigentum zu nutzen und zu bewohnen. Jedoch sollten Sie sich dringend mit dem Gläubiger auseinandersetzen. Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, ist es nötig, die Schuld zu begleichen. Dies kann jedoch auch in Raten erfolgen. Als Schuldner muss jedoch nachgewiesen werden, dass Sie wirklich nicht fähig sind, die Gesamtsumme mit einmal zu begleichen. Nach Zahlung der Schuld und aller Zinsen beim Gläubiger erlischt die Sicherungshypothek. Die Eintragung wird anschließend restlos aus dem Grundbuch gelöscht. Bei einer normalen Hypothek besteht immer noch eine Eigentümergrundschuld. Bei der Sicherungshypothek ist dies nicht der Fall.

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