Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft – Erbschaft für mehrere Personen

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die ein gemeinsames Erbe antreten. Eine verstorbene Person hat mehrere Erben hinterlassen, die sich nun das Erbe des Verstorbenen teilen müssen. Eine Erbschaft für mehrere Personen. Dies bedeutet oftmals viel Streit, wenn das Erbe sich nicht einfach aufteilen lässt. Das beste Beispiel ist eine Immobilie. Erben mehrere Menschen gemeinschaftlich eine Immobilie, so lässt diese sich schlecht teilen. Es muss verhandelt werden, was damit geschieht.

Wie kann eine geerbte Immobilie gehandhabt werden

Bei einer Immobilie, die sich in den Händen einer Erbengemeinschaft befindet, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie diese genutzt werden kann. So viele Möglichkeiten es auch gibt, jede davon kann zu Streitigkeiten führen. Die Erbengemeinschaft sorgt dafür, das gemeinschaftlich entschieden werden muss, was mit Haus und Grundstück passieren soll. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie die Erben mit dem Haus umgehen können. Zum einen kann es als Eigennutz infrage kommen. Hier ist dann nur die Frage, ist ausreichend Platz für alle Erben geboten? Möchten denn alle Erben einziehen? Des weiteren kommt auch die Vermietung infrage. Hier könnte die Erbengemeinschaft monatliches Einkommen erzielen. Natürlich muss dieses zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Eine dritte Alternative ist der Verkauf. Die Immobilie wird an einen Außenstehenden verkauft, der Gewinn zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Einigungen in der Erbengemeinschaft

Einigungen in der Erbengemeinschaft sind nicht immer leicht zu erzielen. Nicht jeder hat dasselbe im Sinn, wie der andere. Die Immobilie muss jedoch gemeinschaftlich verwaltet werden. Es sei denn, es lässt sich der eine oder andere dieser Gemeinschaft darauf ein, sich auszahlen zu lassen. Die ausgezahlte Person hat dann kein Mitspracherecht mehr über den Verbleib der Immobilie. Wenn Uneinigkeiten herrschen, kann es passieren, das gerichtliche Einigungen eingeholt werden müssen. Die einfachste Lösung bei einer gemeinschaftlich geerbten Immobilie ist jedoch der Verkauf. Denn dadurch entstehen auch hinterher keine Streitereien, wenn es um Folgekosten wie Reparaturen und Co geht. Wenn die Erbengemeinschaft vorab schon weiß, was sie erwartet, kann das Erbe gegebenenfalls auch ausgeschlagen werden. Oftmals werden Immobilien aber auch testamentarisch festgehalten und damit bestimmt, wer welchen Anteil davon erhalten soll. Es besteht auch die Möglichkeit, testamentarisch festzuhalten, wie mit dem entsprechenden Erbe umzugehen ist.

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