Ein P-Konto, auch als Pfändungskonto bekannt, ist für Menschen mit hohe Schulden kein Fremdwort. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung berät gerne über die neuen gesetzlichen Regelungen, die seit Juli 2015 gelten. Ein P-Konto bedeutet für die betroffenen Schuldner immer, dass Gläubiger ein wachsames Auge auf die Finanzen haben und zeitnah und konsequent ihre Forderungen eintreiben und bei Bedarf auch einklagen. Das auf dem Pfändungskonto befindliche Geld entzieht sich den Gläubigern und der Inhaber des P-Kontos kann sicher sein, dass das Guthaben auf dem P-Konto geschützt vor fremden Zugriff ist. Wer ein Konto braucht, auf dem das Geld vor externen Zugriff sicher ist, durchlebt bereits harte finanzielle Zeiten und braucht starke Partner an seiner Seite wie das erfahrene und umsichtig agierende Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH.
Die Neuerungen, welche das P-Konto betreffen, reichen von höheren Pfändungsfreigrenzen von bis zu knapp 3 Prozent. Um die Vorzüge und somit die Sicherheit zu genießen, dass das Geld auf dem P-Konto vor ausstehenden Forderungen sicher ist, muss das bestehende Gehaltskonto durch die Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Die Bank wird dies gerne für die betroffene Person erledigen. Viele befürchten teure und zeitintensive Gerichtstermine, dabei ist es ein geregelter Ablauf bei einem Bankinstitut ein Girokonto in ein P-Konto mit den zulässigen Höchst-Betrag anzulegen. Nach der Anhebung des Pfändungsfreibetrages stieg der pfändungsfreie Betrag von 1045,04 Euro auf 1073,88 Euro monatlich an. Die von Gläubigern auf dem P-Konto sicheren Geldbeträge steigen individuell nach Familiensituation und Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen an, denn das Geld muss für alle relevanten Lebenshaltungskosten ausreichend sein.
Um auf dem P-Konto mehr Geld sicher vor fremden Zugriff zu schützen und mehr als den Mindestbetrag zu erhalten, ist der Kontoinhaber dazu verpflichtet, entsprechende Bescheinigungen einzureichen. Um Missbrauch und Betrug zu vermeiden, müssen diese Dokumente von offiziellen Stellen wie Arbeitgebern, Anwälten oder Schuldnerberatungsstellen ausgestellt werden. Auch wenn die finanzielle Not groß ist und der Schuldner bereits unter der beträchtlichen finanziellen Last leidet und ein P-Konto auch an die persönliche Würde geht, ist der Betroffene dazu angehalten, von sich aus sich über die für ihn und seine Lebenssituation geltenden Pfändungsobergrenzen Informationen einzuholen. Wer sein reguläres Gehaltskonto in ein P-Konto umwandeln muss, hat keine zusätzlichen Gebühren zu befürchten, denn die Umwandlung durch die Bank erfolgt kostenlos.