Eine finanzielle Belastung betrifft in der Immobilienbranche Wohnobjekte aller Art, deren Schulden im Grundbuch eingetragen sind. Eine Belastung ist juristisch gesehen eine ordnungsgemäße rechtliche Zuordnung von Sachen lt. § 90 BGB. Wann es im rechtlichen Sinne zu einer Belastung von Eigentum kommen kann, vermittelt in einem persönlichen Gespräch das Finanzteam der Umschulden-Leicht Finanzvermittlung. Eine Belastung auf ein Wohnungseigentum können neben dem Eintrag der Schuld in das Grundbuch auch noch andere Formen der Belastung sein. In der Immobilienbranche sind Belastungen in Form von Betretungsrechte, Wasserrechte, Hypotheken und Nutzungsrechte weit verbreitet. Gerne informiert die Umschulden-Leicht GmbH über die Feinheiten der einzelnen Belastungsformen auf eine Immobilie.
Nicht nur Privatpersonen mit Eigentum werden mit Belastungen auf Immobilien finanzielle Sicherheiten in einer bestimmten Größenordnung genommen. Auch im gewerblichen wie öffentlichen Bereich ist eine Belastung auf Flurstücke, Nachbargrundstücke und Baugrundstücke möglich. Hier wird die Belastung in das Baulastenbuch der Bauaufsicht öffentlich gemacht und ist für alle einsehbar. Nicht in jedem Fall muss sich eine Belastung auf eine Immobilie negativ auf die Finanzen auswirken. Die Umschulden-Leicht Finanzvermittlung empfiehlt, Informationen einzuholen, ob sich eine Belastung auf das Eigenheim positiv steuermindernd in der Steuererklärung auswirken kann. Dabei gilt es zu beachten, dass außergewöhnliche Belastungen gesondert aus- und nachgewiesen werden müssen. Dazu gehören Kurkosten, Bestattungskosten und Scheidungskosten, um nur einige Bespiele für eine außerordentliche Belastung zu nennen.
Um für sich herauszufinden, ob sich eine Belastung auf eine Immobilie positiv oder negativ auf den Geldbeutel auswirkt, bedarf es im Vorfeld mit Hilfe einer Checkliste alle relevanten Punkte für sich zu beantworten. An erster Stelle stehen die Einhaltung und Überprüfung aller rechtlichen Gegebenheiten, die es bei einer geplanten Belastung auf eine Immobilie oder in der Steuererklärung zu beachten gibt. Finanzämter erkennen als Belastungen gerne Punkte an wie Abfindungen von Vormietern oder Kosten für krankheitsbedingte Unterbringung von Angehörigen in Pflegeheime. Schwieriger wird es in Einzelfällen bei der Aufführung einer Belastung im Zusammenhang mit Kosten für Gerichtsprozesse. Nicht selten werden hier seitens der zuständigen Finanzämter telefonisch Rückfragen gestellt. In Ausnahmefällen, wenn die in der Steuererklärung aufgelisteten einzelnen Posten an Belastungen nicht selbsterklärend sind, lädt das Finanzamt auch zu einem persönlichen Gespräch ein. Wer hierfür gut vorbereitet in die Gespräche gehen will, sollte sich vorab Empfehlungen von der Umschulden-Leicht GmbH einholen.