Eigenbedarf

Eigenbedarf – was ist darunter zu verstehen

Nicht selten kommt es vor, das Mieter plötzlich ein Schreiben der Vermietung erhalten, in dem das Thema Eigenbedarf zum Vorschein kommt. Meistens handelt es sich dabei dann um die Kündigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter meldet Eigenbedarf an. Eigenbedarf bedeutet, dass der Inhaber des Objektes selbst ein Nutzungsinteresse hat. Er meldet an, dass die Räumlichkeiten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu räumen sind, da er sie selbst nutzen muss oder nutzen möchte. Eigenbedarf ist einer der Hauptgründe, weswegen Mietverhältnisse beendet werden. Jedoch ist auch die Anmeldung von Eigenbedarf nicht immer ein sicherer Grund, ein Mietverhältnis zu beenden.

Eigenbedarf braucht einen Grund

Rechtlich gesehen ist der Eigenbedarf ein guter Grund, einem Mieter den Wohnraum zu kündigen. Doch ganz so einfach ist das nicht, denn auch der Eigenbedarf muss begründet werden. Es kann keineswegs einfach so, ein Schreiben aufgesetzt werden, welches als Kündigung genutzt wird. Konfrontiert ein Vermieter Sie mit Eigenbedarf, können sie diesen prüfen lassen und auffordern den Grund des Eigenbedarfs zu nennen. Kann er dies nicht plausibel begründen, ist der Eigenbedarf nicht gegeben und das Mietverhältnis, mit dieser Grundlage, nicht kündbar. Das Kündigungsschreiben der Vermietung muss enthalten, für wen der Eigenbedarf in Kraft treten soll. Personen, die für den Eigenbedarf infrage kommen, ist der Vermieter selbst, Familienangehörige oder Pflegekräfte. Übertreibungen müssen ausgeschlossen werden. Wenn die Räumlichkeiten übermäßig viele Zimmer haben, aber nur eine Person einziehen soll, wird dem Eigenbedarf in der Regel nicht stattgegeben.

Der Kündigung widersprechen

Der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf kann widersprochen werden. Sie als Mieter haben das Recht die Kündigung abzulehnen. Gehen Sie in den Widerspruch, kann das Mietverhältnis für lange Zeit fortgesetzt werden. Bei Eigenbedarf sollte der Vermieter seinem Mieter einen angemessenen Wohnraum in der Nähe anbieten können. Sollte Ihnen so etwas nicht dargeboten werden, muss der Kündigung nicht stattgegeben werden. Der Eigenbedarf kommt im Prinzip erst infrage, wenn Sie als Mieter eine entsprechend neue Unterkunft gefunden haben. Kündigungen wegen Eigenbedarf dürfen keine fristlosen Kündigungen sein. Auch wenn sich erst nach dem Auszug aus den Räumlichkeiten herausstellt, dass überhaupt kein Eigenbedarf bestand oder besteht, kann die Kündigung noch angefochten werden. Hier können Sie dann Schadensersatzansprüche an Ihren ehemaligen Vermieter stellen.

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