Erbbaurecht

Erbbaurecht – was bedeutet das?

Der Begriff Erbbaurecht lässt nicht gleich vermuten, um was es sich dabei handelt. Es ist natürlich ein Begriff aus der Immobilienbranche. Doch gerade für Privatleute ist das Wort Erbbaurecht vermutlich ein richtiges Fremdwort. Die Bedeutung ist jedoch ganz einfach erklärt. Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das Recht, ein Haus auf ein fremdes Grundstück zu bauen. Klingt erstmal merkwürdig, ist aber leicht zu begründen. Es bietet eine optimale Möglichkeit für sozialschwache Familien, zu einem eigenen Haus zu kommen, ohne das ein Grundstück erworben werden muss. Der Hausbauer mietet praktisch ein Grundstück an und baut auf dem Gelände. So entstehen nur Kosten für den Hausbau, nicht aber für den Grundstückskauf. Das Grundstück wird sozusagen vom Eigentümer gepachtet.

Vorteile für alle Beteiligten

Das Erbbaurecht hat Vorteile für alle Beteiligten. Denn der Grundstückseigentümer bekommt regelmäßig Einnahmen durch die Verpachtung des Grundstückes und muss dieses nicht Mal zwangsläufig selber pflegen. Oftmals kümmern sich die Hausbesitzer auch um das Grundstück, da dieses als Garten genutzt werden kann. Für die Hausbauer ist der Vorteil offensichtlich. Sie sind stolze Besitzer von Haus und Garten, ohne aber ein Grundstück kaufen zu müssen. Natürlich entstehen monatliche Kosten für das Grundstück. Aber gerade für Familien die nicht genügend Sicherheiten für einen Kredit bieten können, ist es eine schöne Möglichkeit doch noch zum Eigenheim zu kommen.

Verkaufsmöglichkeiten

Wer auf einem fremden Grundstück baut, kann sein Haus später schlechter verkaufen. Das Erbbaurecht ist sinnvoll, wenn das Haus zum Eigennutz dienen soll. Beim Verkauf werden jedoch geringere Preise erzielt, wenn das Grundstück nicht dazugehört. Zudem werden beiden Parteien in der Regel Vorkaufsrechte eingeräumt. Wenn er Hausbesitzer verkauft, muss er dieses zuerst dem Grundstücksinhaber anbieten. Umgekehrt ist die Regelung genauso. Der Grundstücksinhaber bietet es dem Hausinhaber zuerst an, wenn er verkaufen möchte. Grundstücksinhaber, bei denen das Erbbaurecht realisiert wird, sind aber selten Privatpersonen. Meistens sind es Gemeinden oder gar Städte, die Grundstücke für das Erbbaurecht anbieten.

Vertragliche Regelungen

Komplett feste Regelungen gibt es hier nicht. Die Verträge haben einen Grundrahmen, können aber erweitert und verändert werden. So können zusätzliche Klauseln für die Gartennutzung eingebracht werden. Der Erbbaurecht-Vertrag muss aber notariell beglaubigt werden. Zudem muss vor Vertragsabschließung sichergestellt werden, dass der Vertragspartner auch wirklich der Eigentümer des Baugrundstückes ist.

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