Notarieller Kaufpreis

Sobald ein Grundstück oder einen Immobile per Kaufvertrag notariell beglaubigt ist, kann dieser notarielle Kaufpreis nicht mehr verhandelt werden. Nach dem Gang zum Notar ist der Kaufpreis fix und die Höhe des im notariellen Kaufpreisvertrages vereinbarte Summe für das gekaufte Objekt rechtmäßig zu dem Preis erworben und offiziell anerkannt und richtig. Die Umschulden-Leicht GmbH rät dazu, sich vor der Beurkundung durch den Notar genau über Wert und Wertsteigerungsmöglichkeiten der Immobilie zu informieren. Alle in Deutschland gekauften oder verkauften Objekte müssen durch einen Notar schriftlich beurkundet werden. Dies wird im §311b BGB eindeutig geregelt und hat innerhalb Deutschlands bundesweit rechtmäßige Gültigkeit.

Wer sich bei dem notariellen Kaufpreis auf das Wissen des Notars verlässt, der irrt. Der Notar ist nicht dafür verantwortlich, ob der ausgehandelte und vereinbarte Kaufpreis überhöht oder zu niedrig angesetzt wurde. Seine Aufgabe als Notar liegt nur darin, dafür Sorge zu tragen, dass alle an dem Kauf beteiligten Personen eine unterzeichnete und notariell beglaubigte Ausfertigung des Kaufvertrages erhalten. Gerne vermittelt das Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH Gutachter, die den tatsächlichen und regional abhängigen Marktwert einer Immobilie bewerten. Damit ist ein notarieller Kaufpreis im Kaufvertrag abgesichert, der die Immobilie oder das Grundstück marktrealistisch bewertet. Der Notar steht ebenso in der Verantwortung für die Einhaltung der Fälligkeitsvoraussetzungen, die den notariellen Kaufpreis betreffen.

Ein notarieller Kaufpreis setzt sich oft aus verschiedenen Kriterien zusammen. Dabei geht es auf den ersten Blick um unwesentliche Posten wie Übernahme von Einbauküchen oder separaten Garagenplätze. Jedoch stellen diese in schriftlichen Sonderposten erwähnten Punkte im Kaufvertrag den tatsächlichen, notariellen Kaufpreis dar, der sich um die Summe der explizit genannten Sonderwünsche erhöht. Steht jedoch in einem Kaufpreis nichts gesondert, sondern nur eine exakt bezifferte Kaufsumme, so geht der Notar wie auch der Käufer zurecht davon aus, dass Einbauten und Garagenplätze mit in der Kaufsumme enthalten sind, was sich positiv auf die sich dadurch verringernde Grunderwerbssteuer auswirkt. Viele potenzielle Käufer einer Immobilie wissen oft nicht, dass der notarielle Kaufpreis sich entsprechend auf die Kaufnebenkosten auswirkt.

Benötigte Finanzierungssumme:

Jetzt Anfragen! oder 0800 666 8 444