Zuschlag

Der Zuschlag wird im Zuge einer Zwangsversteigerung immer mit großer Spannung erwartet. Er wird vom Gericht verkündet und besagt, welcher der Bieter denn nun durch die Versteigerung die Immobilie erworben hat. Der Zuschlag wird in den meisten Fällen direkt im Anschluss an die sogenannte Bietstunde verkündet. Nicht jeder, der hierbei das höchste Gebot abgegeben hat, bekommt auch automatisch den Zuschlag. Zum einen muss der jeweilige Gläubiger dem gebot zustimmen, damit es den Zuschlag auch bekommt. Deckt jedoch das Höchstgebot die Schulden nicht und können auch die gerichtlichen Auslagen hiervon nicht bestritten werden, so kann es passieren, dass der Zuschlag versagt wird und somit auch ein Höchstgebot nicht erfolgreich ist.

Obgleich es in den meisten Fällen so ist, dass das Gericht direkt im Anschluss an die sogenannte Bietstunde über den Zuschlag verhandelt und diesen verkündet, kann es jedoch auch passieren, dass es hierzu eine eigene Sitzung gibt. Diese wird dann als Zuschlagserteilungssitzung bezeichnet und der Termin sollte immer zeitnah an das eigentliche Bietverfahren anknüpfen. Da die Verkündung über den Zuschlag von allen Beteiligten, also auch von der der Umschulden-Leicht GmbH sowie deren betroffenen Kunden immer sehnlichst erwartet wird, bleibt die Frage, wann es zu einer gesonderten Zuschlagsverkündung in einer späteren Sitzung kommt. In den meisten Fällen kommt es immer dann nicht zu einer direkten Verkündung über den Zuschlag, wenn hinter dem gesamten Zwangsversteigerungsverfahren mehrere Gläubiger stehen. In diesen Fällen ist es so, dass zunächst die Zustimmung aller beteiligten Gläubiger eingeholt werden muss.

Hat nun ein Bieter den Zuschlag erhalten, ganz gleich ob es sich hierbei um einen Kunden der Umschulden-Leicht GmbH handelt oder nicht, so ist er noch nicht automatisch Eigentümer. Zunächst einmal gilt es, auf die Festsetzung des sogenannten Verteilungstermins zu warten. Bis zu diesem Termin muss der gesamte Kaufpreis an das zuständige Amtsgericht gezahlt werden.  Da dieser Termin in den meisten Fällen mit einer Frist von sechs bis acht Wochen gesetzt wird, haben die Bieter hinreichend Zeit, die  Auszahlung bei der finanzierenden Bank in die Wege zu leiten. Kunden der Umschulden-Leicht GmbH werden natürlich auch hierbei tatkräftig unterstützt.

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