Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei der für die Steuererklärung angegebenen Einkommenssteuer müssen auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Überschusseinkünfte mit angegeben werden. Auf welche Details und Besonderheiten bei der Angabe von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu achten sind, erklärt das Finanzteam der Reuschling & Weis Finanzierungsvermittlung kompetent und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nicht als Überschusseinkünfte bei der Einkommenssteuer angegeben, wenn es sich um gewerbliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt. Diese genaue Unterscheidung gilt es zu beachten, um eine korrekte und wahrheitsgemäße Steuererklärung abzugeben und strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Der Gesetzgeber regelt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung detailliert im Einkommenssteuerrecht im § 21 EStG.

Bei der Angabe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind auch Werbekosten mit anzugeben. Als Grundlage zur Berechnung der korrekten Höhe über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dient die Bruttomiete. Den Unterschied zwischen Brutto- und Nettomiete berechnet auf Anfrage die Umschulden-Leicht GmbH. Alle Kosten müssen von der Bruttomiete abgezogen werden und der Endbetrag ist für die Steuererklärung unter der Rubrik Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Relevanz. Beispiele für typische Werbekosten aus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die von in der Regel vom Vermieter zu tragenden Ausgaben wie Strom, Wasserverbrauch, Kosten für die Müllabfuhr und wohnungsbedingten Abnutzungserscheinungen. Hierfür wird die einbehaltene Kaution einer Mietwohnung verwendet. Kosten für Hypotheken, Disagio und gezahlte Grundsteuern sind ebenfalls typische Kostenfaktoren bei der Angabe von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Finanzämter akzeptieren auch bei Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern die Anrechnung der Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit und ohne Gerichtstermine. Sie müssen jedoch nachgewiesenermaßen im direkten Zusammenhang mit einem Mietverhältnis stehen, um als Verminderung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anerkannt zu werden. Wenn der Vermieter weitere Kosten verursacht und sich der Wohnungseigentümer nicht sicher ist, welche zusätzlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch von Wichtigkeit für die Angaben beim Finanzamt sind, der kann sich kurzfristig und zeitnah fachkundigen Rat bei der Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung holen. Wir erklären auch den Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld und welche Instandhaltungsrücklagen in welcher Höhe angespart werden sollten, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, die sich negativ und wertmindert auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auswirken.

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