Als Eigentumswohnung wird eine Wohnung bezeichnet, die sich im Besitz des Eigentümers befindet. Dieser Besitzübergang kann durch verschiedene Vorgänge erfolgen. Zum einen kann eine Eigentumswohnung käuflich erworben werden, zum anderen jedoch kann ein derartiger Besitzübergang auch durch eine Erbschaft oder eine Schenkung beziehungsweise eine Überschreibung erfolgen.
Eine Eigentumswohnung ist immer ein Teil eines Gebäudes in welchem sich zumeist noch andere Wohnungen befinden, die jeweils einen anderen Eigentümer haben. Nun muss jedoch eine Eigentumswohnung nicht zwingend selber bewohnt werden, vielmehr kann diese auch vermietet werden. Vor allem dann, wenn es um die Entscheidung für eine Finanzierung geht, ist die Frage nach der Selbstnutzung gegeben. Die Tatsache, dass eine Eigentumswohnung sozusagen als Kapitalanlage erworben wird, wirkt sich unter Umständen auf die Finanzierung aus und wird bei deren Bearbeitung auch von der Umschulden-Leicht GmbH hinterfragt.
Auch bei anderen Finanzierungen stellt sich die Frage nach bereits vorhandenem Wohneigentum und diese Tatsache wird dann von der Reuschling & Weis GmbH als zusätzliche Sicherheit für einen Kredit gewertet. Eine Eigentumswohnung kann also sowohl für den eigenen Bedarf wie auch als Kapitalanlage erworben werden. In jedem Fall wird der Erwerb einer Eigentumswohnung ganz regulär auch im Grundbuch festgehalten.
Für Eigentümer ist jedoch in diesem Zusammenhang auch wichtig zu wissen, dass sie nicht nur die Eigentumswohnung selber besitzen, sondern auch einen entsprechenden Teil an dem jeweils vorhandenen Gemeinschaftseigentum. Dies kann neben dem Grundstück oder einem Garten auch der Anteil an einem Nebengebäude sowie an gemeinschaftlichen Einrichtungen sein. Diese Tatsache ist durch den sogenannten Miteigentumsanteil definiert. Bei einer Finanzierung durch die Reuschling &Weis GmbH wird dieser Punkt jedoch auch noch einmal ausführlich erörtert.
Somit befindet sich die Eigentumswohnung im sogenannten Sondereigentum. Alle Eigentümer haben prinzipiell dieselben Rechte aber auch dieselben Pflichte, welche durch eine Hausordnung geregelt sind. Auch finden regelmäßig sogenannte Eigentümerversammlungen statt, in denen Probleme besprochen und Beschlüsse gefasst werden. Somit soll sichergestellt werden, dass Entscheidungen in der Gemeinschaft gefällt und mehrheitlich beschlossen werden. Hat ein Eigentümer seine Eigentumswohnung vermietet, so muss er dafür Sorge tragen, dass seine Mieter von Beschlüssen in Kenntnis gesetzt werden und diese auch befolgen.