Jede Bank muss vor Vergabe eines Kredites oder einer geplanten Kontoeröffnung eine Legitimationsprüfung des jeweiligen Kunden durchführen. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung hilft gerne bei der transparenten Erklärung über Form und Inhalt einer Legitimationsprüfung, um schnell ein Konto oder ein Darlehen zu bekommen. Grundsätzlich sind alle Banken und Kreditinstitute, egal ob privat oder staatlich, vom Gesetzgeber her dahingehend bindend verpflichtet, eine Legitimationsprüfung in jedem Falle durchzuführen. Dies schützt die Bank vor kriminellen Machenschaften durch falsche Identitäten und Dokumentenmissbrauch. Es wird auch eine Legitimationsprüfung beim Antrag auf eine Kreditkarte gestellt. Auch wer online ein Depot, Girokonto oder Tagesgeldkonto eröffnen will, kann sich nicht auf die Anonymität im Internet verlassen. Ohne ausreichende Legitimationsprüfung wird kein Geldgeschäft auf seriöse Weise zustandekommen.
Selbstverständlich kann auch die Umschulden-Leicht GmbH keine Kontoeröffnung ohne Legitimationsprüfung vermitteln. Dies hat nichts mit einem übertriebenen Sicherheitsgedanken zu tun, sondern ist alleine der Tatsache geschuldet, dass sich kein Mensch unter falschem erfundenen oder realen Namen einer anderen Person auf kriminelle Art bereichern kann. Soweit es Banken, Kreditinstituten und Finanzierungsvermittlungen wie der Umschulden-Leicht GmbH möglich ist, werden durch die routinemäßig durchgeführten Legitimationsprüfungen vor einem Bankgeschäft, Missbrauch auch in Form von Geldwäsche oder anderen rechtswidrigen Absichten, effizient vorgebeugt. Für die Einhaltung und ordnungsgemäße Durchführung der Legitimationsprüfung sorgt der §154 der Abgabenordnung, kurz AO genannt. Zugelassen ist ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass.
Oft herrscht Unklarheit darüber, welche weiteren Dokumente für die Legitimationsprüfung zugelassen sind. Hier empfiehlt die Reuschling & Weis GmbH, sich im Vorfeld zu informieren, um zeitaufwendige Ersatztermine bei der Bank zu vermeiden. Mit Dokumenten wie Personalausweis oder Reisepasse ist jeder auf der sicheren Seite. Nicht zur Legitimationsprüfung zugelassen sind Ausweise für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Abstammungsurkunden aus dem Familien- bzw. Geburtsbuch. Diese Dokumente eignen sich bei geplanten Reisen, religiösen Festen oder als heiratsrelevante Unterlagen. Für seriöse Geldgeschäfte werden grundsätzlich zur Legitimationsprüfung eindeutige Dokumente eingefordert, die international anerkannt sind und die Identität der Person eindeutig belegen. In Deutschland sind alle Formen von Geldgeschäften, online wie offline, ohne Nachweis einer durchgeführten Legitimationsprüfung strengstens untersagt.