Courtage

Eine Vermittlungsgebühr zwischen Käufer, Verkäufer und Makler ist in der Immobilienbranche eine gängige Praxis. Die Courtage wird für die erfolgreiche Vermittlung eines Geschäfts bezahlt und ist zeitnah nach Vertragsunterzeichnung fällig. Gerne berät die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung über Höhe und Fälligkeit von Courtagen. Die Richtlinien dazu sind oft unübersichtlich und viele Makler machen sich das Leben leicht und fordern vor allem in beliebten Städten und Ballungsgebieten eine überhöhte Courtage ein. Um sicherzugehen, dass die zu zahlende Provision für eine Wohnungsvermittlung adäquat und rechtens ist, braucht es vorab ein Finanzteam, wie es die Umschulden-Leicht GmbH offeriert, dass sich auf diese Themengebiete schwerpunktmäßig spezialisiert hat und genau weiß, für welches Objekt in welcher Höhe die Courtage wie berechnet werden muss.

Umgangssprachlich hat sich im privaten Gespräch anstelle von Courtage die Begrifflichkeit Provision durchgesetzt. Provisionen werden ebenso für die Vermittlung eines Geschäftes bezahlt wie Courtagen. Letzteres ist bei Immobilienagenturen die Regel, hier wird bei der Vermittlung eines Miet- oder Kaufobjektes zwischen Käufer und Verkäufer von der Courtage als Gebühr gesprochen. Höhe und Fälligkeit sind standardisiert und wenig Spielraum für Extrakosten fallen dem Käufer oder Verkäufer an. Wer die Courtage an den jeweiligen Makler bezahlen muss, wird individuell im Vorfeld ausgehandelt. Nicht zwingend ist es der Käufer, der auch noch für die Courtage aufkommen muss und auch der Verkäufer kann im Vorfeld mit dem Makler aushandeln, dass ein Geschäft nur dann zustande kommt, wenn die anfallende Courtage dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Dies wird vorab in einem Vertrag genauestens geregelt und ist nach Unterschrift rechtsgültig.

Sprachlich leidet sich das Wort Courtage aus dem Französischem ab. In Frankreich ist ein Courtier ein Makler, der für seine Arbeit eine Gebühr, die Courtage, erhält. In Deutschland hat sich der Begriff Courtage entsprechend eingedeutscht und wird ebenso häufig verwendete wie Provision oder Gebühr. Um Missbrauch bei der Höhe der Courtage in Deutschland zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in Form des Wohnungsvermittlungsgesetzes ein Auge darauf, dass der Makler nicht mehr als maximal zwei Monatsmieten als Courtage in Rechnung stellen darf. Die Mehrwertsteuer von aktuell 19 Prozent kommt in der Regel noch mit dazu. Viele Wohnungssuchende unterschätzen Höhe und Fälligkeit der Courtage und kommen relativ schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung hilft gerne bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten für Courtage und die dazukommende Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

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