Den Kaufvertrag für eine Immobilie zu unterschreiben ist für viele angehende Immobilienbesitzer ein einschneidendes und einmaliges Erlebnis. Die Umschulden-Leicht GmbH empfiehlt vor Unterschrift unter einen Kaufvertrag, sich genau über jeden einzelnen Punkt im Kaufvertrag im Klaren zu sein. Oft wird bis zum Notartermin gewartet und Unklarheiten zu spät angesprochen. Ist der Kaufvertrag erst einmal unterschieben, ist er juristisch einwandfrei und schwer anfechtbar. Obwohl Notare dazu verpflichtet und angehalten sind, den Vertragstext laut vorzulesen und Pausen für Fragen zu lassen, herrschen bei den Vertragsnehmern oft Hemmungen vor, nachzufragen und Unklarheiten zu beseitigen. Dabei ist es vollkommen legitim, die in ihrer ganz eigenen Sprache gehaltenen Formulierungen in einem Kaufvertrag verständlich für Kunden aufzubereiten. Mit Unterstützung der Reuschling & Weis GmbH wird Inhalt und Sinn des Kaufvertrages transparent und korrekt thematisiert.
Auch wer von wem eine Immobilie kauft, wird im Kaufvertrag genau aufgeführt. Ist der Notar nicht bekannt, ist es vor vertragsrelevanter Beurkundung des Kaufvertrags nötig, sich mit entsprechenden Dokumenten wie Ausweisen zu identifizieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die im Kaufvertrag erwähnten Vertragspartner Erbengemeinschaften sind oder juristische Personen. Die im Kaufvertrag vereinbarten Kosten schützen zusätzlich den Käufer oder Verkäufer einer Immobilie von Zusatzgebühren, die im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Nur was im Kaufvertrag vereinbart wird und notariell beglaubigt, ist ein gültiger und rechtskräftiger Kaufvertrag. In der Regel wird der Kaufvertrag so aufbereitet, dass er eine zweistufige Absicherung für Käufer und Verkäufer vorsieht. Nach Vertragsschluss muss der Käufer den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Erst nach Zahlung wird der Käufer offizieller Eigentümer und im Grundbuch eingetragen. Gerne informiert die Umschulden-Leicht GmbH über alle wichtigen Formulierungen in einem Kaufvertrag und deren Bedeutung für Käufer bzw. Verkäufer einer Immobilie.
Jeder, der den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes plant, sollte sich vorab viel Zeit und Geduld für das Makler- Exposé nehmen. Es dient zur genaueren Einschätzung des Objekts aufgrund von Lage, Größe und Ausstattung. Der Kaufvertrag enthält alle diese relevanten Daten, jedoch ist ein Makler- Exposé nur ein marketingübliches Tool, um das Objekt oder Grundstück im besten Lichte zu präsentieren. Die Daten können, müssen aber nicht zu 100 Prozent den tatsächlichen Wert, Größe und Lage entsprechen. Noch mehr Kriterien gibt es beim Kaufvertrag über ein Grundstück zu beachten, welches noch gänzlich unbebaut ist und noch nicht erschlossen. Einfacher ist es sich ein bereits bebautes Grundstück wie Schrebergärten zu kaufen. Die Grundausstattung auf dem Grundstück gehört in der Regel zum Verkauf und ist fester Bestandteil des Kaufvertrages. Inhalt und Form eines Kaufvertrages variieren je nach Kauf von Immobilien oder Grundstücken mit und ohne Baumbestand.