Bauanzeige

Bei einer Bauanzeige müssen lt. § 74 LBO drei Grundvoraussetzungen zur Genehmigung vorliegen. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung hilft bei der Erfüllung der relevanten Kriterien für eine vollständige und korrekte Bauanzeige. Die Voraussetzungen sind genaue Textpassagen zur geplanten Änderung, Erweiterung oder Errichtung einer Immobilie. Auch Höhe, geplante Garagenplätze und Abstellanlagen für Fahrräder sind dabei zu beachten. Durch die genaue textliche Festsetzung ist die Bauanzeige im Vergleich zum Bauantrag eine unbürokratische und vereinfachte Form der Antragsstellung beim Bauamt. Verantwortlich für Inhalt und Richtigkeit der Bauanzeige ist der zuständige Ingenieur. Die Baubehörde prüft nach Eingang der Bauanzeige nur noch die Vollständigkeit und logische Vorgehensweise des Inhalts. Die Umschulden-Leicht GmbH vermittelt  im Vorfeld alle Daten, die eine Bauanzeige komplett und richtig gestalten.

Wer ein Bauvorhaben plant und sich ein schnelles Abwicklungs- bzw. Genehmigungsverfahren wünscht, wird mit der Bauanzeige besser fahren wie mit dem aufwendigeren und langwierigeren Bauantrag. Zu beachten gibt es dabei die unterschiedlichen Auslegungen und Definitionen über Inhalt und Ablauf einer eingereichten Bauanzeige. Diese hängen stark vom jeweiligem Bundesland ab. Einige Länder erwarten bei der Bauanzeige das genaue Auflisten jedes geplanten Stellplatzes oder Wintergartens. Auch die baurelevante geplante Maximalhöhe von Immobilien und Anbauten müssen Gegenstand der Bauanzeige sein. Unterschreiben kann die Bauanzeige nicht nur der zuständige Ingenieur, sondern auch der diensthabende Architekt. Eine große Verantwortung, denn mit der geleisteten Unterschrift unter der Anzeige übernimmt der Architekt oder Ingenieur die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Einhaltung aller Bauvorschriften in der Bauanzeige.

Damit die Bauanzeige schnellstmöglich genehmigt wird, hilft das Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH bei der Einholung aller relevanter Informationen, um die Voraussetzung für die Genehmigung zu beschleunigen. In der Regel dauert das Durchwinken einer Bauanzeige nicht länger als vier Wochen. Das Bauamt legt großen Wert auf die Vollständigkeit der Dokumente und verlässt sich auf die detaillierte Untersuchung der Pläne im Vorfeld durch den zuständigen Gutachter. Wer eine genehmigte Bauanzeige in Händen hält, hat den juristisch genehmigten Grundstein für das geplante Bauvorhaben gelegt. Wer in Hamburg wohnt und dort einen Bau einer Immobilie plant, braucht keine Bauanzeige mehr zu stellen. Hier werden Bauvorhaben verfahrensfrei genehmigt.

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