Wohngebäudeversicherung und Feuerversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung, auch verbundene Wohngebäudeversicherung genannt, umfasst üblicherweise eine Feuer- Sturm- und  Leitungswasserversicherung. Sie schützt demgemäß Gebäudeeigentümer vor allen Kosten, die durch Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden entstehen können.

Die Feuerversicherung umfasst folgende Schadensursachen: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Aufprall eines Luftfahrzeuges oder dessen Ladung. Nicht versichert sind reine Sengschäden.

Sie rekompensiert den Versicherten für Reparatur, Sanierungs- oder Wiederaufbaukosten der geschädigten Immobilie. Leistungsumfang und Preis von Wohngebäudeversicherungen sind nicht standardisiert und können daher stark variieren. Wichtig ist, darauf zu achten, das auch zusätzlich anfallende Kosten für z.B. Schuttbeseitigung, Aufräumarbeiten oder gar den Abbruch des Gebäudes umfasst sind, die ansonsten sehr hohe nicht abgedeckte Extrakosten bedeuten können. Weitere möglicherweise wichtige Leistungen können anfallende Hotelkosten, Fahrtkosten und Mietausfallsausgleich sein.

Sie bezieht sich im übrigen immer auf alle Schäden, die die Immobilie selbst betreffen, wie Dachsteine, Mauerwerk oder Fenster, aber auch auf fest mit ihr Verbundenes wie Einbauküchen, Badewannen, verlegte Böden oder Wintergärten. Für jeglichen mobilen Inhalt des Hauses muss zusätzlich eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Banken oder andere Geldgeber bestehen jedoch im Rahmen der Finanzierung der Immobilie auf einer solchen Absicherung und in Anbetracht der möglicherweise erheblichen Kosten eines möglichen entsprechenden Schadens oder gar des Wiederaufbaus einer Immobilie ist eine Wohngebäudeversicherung für jeden Eigentümer von Haus oder Eigentumswohnung dringendst zu empfehlen. In letzterem Falle ist es üblich, dass die Versicherung über die Eigentümergemeinschaft läuft und die Prämie über das Hausgeld bezahlt wird.

Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung wird immer nach dem Neuwert des zu versichernden Gebäudes bestimmt. Wird dieser über den Wohnflächentarif berechnet, so gibt es keine feste Versicherungssumme. Es wird nach Größe und Ausstattung der Immobilie eine Höchstentschädigungsgrenze ermittelt. Diese wird allerdings nicht an die Entwicklung der Baukosten angeglichen, sodass es nach einigen Jahren bereits zu einer Unterversicherung mit ihren nachteiligen Folgen kommen kann.

Dagegen gleicht der sogenannte „gleitende Neuwert“ die Versicherungssumme jährlich an die Wertentwicklung der Immobilie an. Dieser garantiert dem Versicherten im Schadensfall den Wiederauf- oder Neubau seiner Immobilie.

In manchen Fällen bietet der Versicherer selbst einen Unterversicherungsverzicht an, der seinen Verzicht eine etwaige Unterversicherung überhaupt geltend zu machen, zusichert.

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